Eine Einwilligung zu Werbung (Opt- In) kann sich auf mehrere Kanäle beziehen
Eine ausdrücklich abgegebene Einwilligung (z.B. durch das Anklicken eines Kästchens auf einer Webseite, also ein sog. Opt- In) darf sich nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch auf mehrere Kommunikationskanäle (Telefon, SMS, MMS, E-Mail,…




