OLG Hamburg- DSGVO Verstöße sind abmahnfähig
Das OLG Hamburg urteilte (Urt. v. 25. Oktober 2018, 3 U 66/17), dass Verstöße gegen die DSGVO Wettbewerbsverletzungen darstellen können. Dabei geht es um die Frage, ob Mitbewerber in solchen Fällen überhaupt befugt sind, Klage zu erheben (wir…