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OLG München urteilt, dass externer Datenschutzbeauftragter nicht als Verantwortlicher haftet

Mit Urteil vom 27.10.2021 hat das Oberlandesgericht München (20 U 7051/20) u.a. entschieden, dass ein externer Datenschutzbeauftragter nicht als Verantwortlicher für DSGVO-Verstöße haftet. Sachverhalt Die Hausverwaltung einer Wohnanlage hatte an alle 97 Wohnungseigentümer Einladungen zur…

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