Die effektive Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bleibt gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die in einer zunehmend regulierten und technisierten Umgebung bestehen müssen, eine Herausforderung. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Rahmen einer hochrangigen Sitzung am 1. und 2. Juli 2025 in Finnland deshalb die Helsinki-Erklärung angenommen. Diese markiert einen strategischen Wendepunkt für mehr „Klarheit, Unterstützung und Engagement“ der Datenschutzaufsicht in der EU.

DSGVO-Umsetzung erleichtern und Grundrechte bewahren

Ziel der Helsinki-Erklärung ist es, die Einhaltung der DSGVO nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch zugänglicher zu machen, insbesondere für kleinere Organisationen. Daneben soll die Erklärung die Rolle der Grundrechte im digitalen Wandel neu akzentuieren. Der EDSA stellt klar, dass Datenschutz keine Bremse, sondern Bestandteil einer resilienten und wertegeleiteten digitalen Wirtschaft ist.

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, betonte, dass technischer Fortschritt und der Schutz personenbezogener Daten kein Widerspruch sein müssen. Wer den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt stellt, schaffe somit Vertrauen und damit die Basis für nachhaltige Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit.

Konkrete Maßnahmen: Mehr Klarheit, mehr Unterstützung

Mit der Helsinki-Erklärung kündigt der EDSA eine Reihe konkreter Schritte an, um den praktischen Zugang zur DSGVO zu verbessern. Dazu gehören vor allem standardisierte Vorlagen, Checklisten und FAQ-Dokumente, aber auch neue Formate zur Meldung von Datenschutzverstößen. Die Bereitstellung dieser Hilfsmittel soll insbesondere kleineren Organisationen helfen, Unsicherheiten abzubauen und ihre Compliance effizienter zu gestalten.

Zugleich will der EDSA verstärkt den Dialog mit betroffenen Akteuren suchen. Konsultationen sollen künftig „proaktiv und frühzeitig“ erfolgen, um Nachbesserungsbedarf effektiv zu identifizieren. Rückmeldungen aus der Praxis will der EDSA öffentlich dokumentieren und aufbereiten.

Einheitliche Standards und konsistente Auslegung

Ein zentrales Problem der DSGVO-Anwendung besteht bislang in der national uneinheitlichen Auslegung. Die Helsinki-Erklärung adressiert diese Schwäche, indem sich der EDSA verpflichtet, die eigenen Leitlinien stärker mit den nationalen Vorgaben abzustimmen und bestehende Unterschiede zu beseitigen. Vorgesehen ist außerdem die Entwicklung gemeinsamer Instrumente und Prüfstandards für grenzüberschreitende Maßnahmen. Neben diesen strukturellen Aspekten will der Ausschuss auch inhaltlich nachschärfen. Künftig sollen gemeinsame Standpunkte der Datenschutzbehörden zu besonders praxisrelevanten Fragen veröffentlicht werden.

Sektorübergreifende Kooperation wird zur Notwendigkeit

Die Helsinki-Erklärung (abrufbar hier) nimmt auch die zunehmende Komplexität der digitalen Regulierungslandschaft in den Blick. Datenschutzfragen überschneiden sich heute regelmäßig mit Themen der IT-Sicherheit, des Wettbewerbsrechts oder sektorspezifischer Regulierung. Der EDSA erkennt diesen Trend ausdrücklich an und kündigt eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden an.

Diese interdisziplinäre Vernetzung soll helfen, regulatorische Überschneidungen frühzeitig zu erkennen und konsistente Lösungsansätze zu entwickeln. Für Unternehmen bedeutet das perspektivisch weniger widersprüchliche Anforderungen und klarere Verantwortlichkeiten.

Fazit

Dass der EDSA die Helsinki-Erklärung angenommen hat, zeigt zwar keinen radikalen Neuanfang, wohl aber eine Richtungsentscheidung. Der EDSA will gerade kleine und mittlere Unternehmen aktiv unterstützen. Das Ziel ist eine Datenschutzaufsicht, die mit den technologischen und wirtschaftlichen Realitäten Schritt hält, ohne dabei ihre grundrechtliche Verankerung preiszugeben. Für Unternehmen könnte das bedeuten, dass die Umsetzung von Datenschutzvorgaben einfacher und besser planbar werden. Wer frühzeitig auf standardisierte Hilfsmittel, Beratung durch Externe Datenschutzbeauftragte, strukturierte Dokumentation und Dialog mit den Aufsichtsbehörden setzt, könnte von der künftigen Aufsichtspraxis profitieren.