KI-Kompetenz: Was Unternehmen jetzt tun müssen!

Die EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab 2025, KI-Kompetenz zu vermitteln. Schulungen, Richtlinien und klare Strategien sind essenziell für den sicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die Einhaltung der Compliance.

Art. 4 KI-VO: Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenz

Seit dem 2. Februar 2025 sind die ersten Regelungen der Europäischen Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Dies betrifft neben dem Verbot bestimmter KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO) die Verpflichtung zur Vermittlung von KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO. Für Unternehmen und Behörden, die KI-Tools einsetzen oder planen dies zu tun, folgt daraus konkreter Handlungsbedarf.

Wen betrifft die Pflicht?

Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme einsetzen müssen nach Art. 4 KI-VO sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Bereich der Künstlichen Intelligenz (sog. KI-Kompetenz) verfügen. Artikel 3 Nr. 56 KI-VO definiert die KI-Kompetenz als die Fähigkeit, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der damit verbundenen Chancen sowie Risiken bewusst zu sein. Diese Kompetenz umfasst mehrere Dimensionen, die sicherstellen, dass Nutzende KI sowohl technisch als auch rechtlich und ethisch fundiert anwenden. Besonders Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen (z. B. im Finanzsektor, in der Medizin oder in der öffentlichen Verwaltung), stehen vor der Herausforderung, spezifische Schulungsmaßnahmen für verschiedene Mitarbeitergruppen umzusetzen.

Studie: Good Practices zum KI-Kompetenzaufbau

Um KI-Kompetenzen effektiv zu entwickeln und den Anforderungen der KI-VO zu begegnen, sind maßgeschneiderte Strategien erforderlich. Das zeigt auch die Studie des Stifterverbands zur KI-Kompetenz in deutschen Unternehmen. Die Befragung von Unternehmen, die bereits erfolgreich KI-Systeme mit der erforderlichen KI-Kompetenz einsetzen, ergab einige Good Practices. Die erfolgreichen Unternehmen setzten dabei auf verschiedene Ansätze, um KI-Kompetenzen modular und sukzessive zu fördern.

Eine zentrale Rolle spielen die Führungskräfte, die durch eine klare KI-Vision Ängste abbauen und den Wandel aktiv gestalten können. Unternehmen investieren daher in kontinuierliche Weiterbildung und eine offene Lernkultur. Neben formalen Schulungen spiele auch informelles Lernen eine große Rolle, etwa durch gezielte KI-Bootcamps, „KI-Challenges“ oder Job-Shadowing-Programme. Digitale Lernwelten mit KI-gestützten Assistenten und sicheren „KI-Playgrounds“ ermöglichen es Beschäftigten, KI-Tools risikofrei auszuprobieren und praxisnah zu lernen. Die Mittelstand Digital Zentren bietet Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) beispielsweise mit einem „KI-Escape-Room“ spielerisch Zugang. Der Stiftungsverband sieht insbesondere in Kooperationen mit Hochschulen einen wichtigen Baustein. Damit könne, etwa durch Expertenvorträge, gemeinsame Weiterbildungsprogramme oder Hackathons, akademisches Wissen nutzbar gemacht werden.

KI-Schulungen als Fundament

Eine der wichtigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen zur Vermittlung von KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO ist die Schulung und Fortbildung alle betroffenen Mitarbeitenden. Begonnen in der Geschäftsführung und bei den Führungskräften, über die Mitarbeitenden direkt an der Bedienung von KI-Tools und KI-Systemen bis hin zu Praktikanten, Leiharbeitnehmern. Um den Anforderungen von Artikel 4 KI-VO nach einem verantwortungsvollen Umgang der Beteiligten gerecht zu werden, bedarf es eines ganzheitlichen Schulungskonzepts, das technische, rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte der KI-Nutzung integriert.

Dem vorangestellt ist der Kompetenzaufbau bei den IT- und Compliance-Verantwortlichen, sowie den Datenschutzbeauftragten. IT und Compliance benötigen das Wissen für die technische und regulatorische Umsetzung. Datenschutzbeauftragte müssen sicherstellen, dass eine KI-gestützte Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO steht.

Differenziertes Schulungskonzept erforderlich

Die geforderte Kompetenz variiert dabei je nach dem Einsatzzweck der KI. Dies verdeutlichte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zuletzt in einer Pressemitteilung an einem Vergleich: „Wenn ein Online-Händler personalisierte Kundenempfehlungen mit KI erstellt, erfordert das andere Kompetenzen als beim Einsatz eines KI-gestützten Bewerbermanagements durch einen Konzern.“ Die diversen Mitarbeitergruppen benötigen verschiedene Kompetenzen im Umgang mit KI und in unterschiedlicher Tiefe sowie didaktischer Aufarbeitung.

Mit modularen, aufbauenden Schulungen kann dem begegnet werden und flexibel zielgruppenspezifisch die notwendige KI-Kompetenz aufgebaut werden. Auch der Stiftungsverband kam in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass für die effektive Anwendung von KI ein Grundwissen und gute Anwendungskompetenz erforderlich. Um dies umzusetzen können Grundlagen, Spezialwissen und technisches Knowhow intern sowie unter Zuhilfenahme externer Fortbildungsangebote schrittweise vermittelt werden.

Interne KI-Richtlinien und Guidelines

Interne KI-Richtlinien und -Guidelines können helfen die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und Vertrauen, Akzeptanz und Transparenz zu sichern. Darin kann festgehalten werden, wann welche Mitarbeitende in welchem Umfang geschult werden. Es können spezifische Prozesse zu den verschiedenen Anwendungsfällen hinterlegt werden, sodass für transparent einsehbar ist, wie beispielsweise die menschliche Kontrolle oder der Datenschutz gewährleistet wird. Bei Bedarf können für diverse KI-Systeme (zur Text-, Bildverarbeitung oder zur Entscheidungsfindung) und diverse Abteilungen (HR, Vertrieb, Marketing) spezifische Regelungen getroffen werden.

Ernennung eines KI-Beauftragte

Zur Koordination von Schulungen, Fortbildungen und Guidelines kann ein interner oder externer KI-Beauftragter ernannt werden. Ein KI-Beauftragter hilft als zentraler Ansprechpartner für Mitarbeitende und Sparringpartner von IT, Compliance und HR ein hohes Kompetenzniveau zu schaffen.

Konsequenzen bei mangelafter KI-Kompetenz

Die KI-VO sieht grundsätzlich kein Bußgeld oder andere Sanktionen für einen Verstoß gegen Art. 4 KI-VO vor. Dennoch entbindet das Fehlen expliziter Strafen Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung, für die sichere Nutzung ihrer KI-Systeme zu sorgen. Mangelnde KI-Kompetenz und unsachgemäßer Umgang von KI-Systemen kann zu Fehlern führen. Ein Verstoß könnte als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden, wenn durch angemessene Schulungen Schäden hätten verhindert werden können.

DSGVO: Datenschutz und KI-Kompetenz

Die Anforderungen der KI-Verordnung stehen in engem Zusammenhang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, gilt es die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Zudem verlangen beide Verordnungen Transparenz. Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Datenschutzrichtlinien um KI-spezifische Aspekte ergänzt werden müssen. Ein strukturiertes Datenschutz- und KI-Management trägt nicht nur zur regulatorischen Compliance bei, sondern fördert auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in KI-gestützte Prozesse.

Fazit

Die Anforderungen der KI-VO an eine KI-Kompetenz sind mehr als eine Pflicht – sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, langfristig Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit KI zu gewährleisten. Eine gezielte Schulungsstrategie unterstützt nicht nur die Compliance, sondern minimiert langfristig Risiken. Unternehmen, die frühzeitig investieren, profitieren von effizienteren Prozessen, gesteigerter Innovationskraft und einer stärkeren Marktposition.

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