Das Zusammenspiel von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht hat durch ein Urteil des EuGH von Juli 2023 zunehmen an Bedeutung gewonnen. Moderne Geschäftsmodelle, die stark auf der Verarbeitung personenbezogener Daten basieren, rufen sowohl Datenschutz- als auch Wettbewerbsbehörden auf den Plan. Ein aktuelles Positionspapier des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 16.01.2025 beleuchtet, wie eine effektive Zusammenarbeit zwischen diesen Regulierungsbereichen gelingen kann. Im Fokus stehen die Wechselwirkungen zwischen den beiden Rechtsgebieten, die sich oft überschneiden, sowie konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der behördlichen Kooperation.
Zusammenspiel von Wettbewerbsrecht und Datenschutz
Das Datenschutzrecht fokussiert sich vorrangig auf den Schutz von Grundrechten. Es geht insbesondere darum, personenbezogene Daten und die Privatsphäre zu schützen. Hingegen reguliert das Wettbewerbsrecht Marktmechanismen und soll für faire Bedingungen zwischen Wettbewerbern sorgen. Beide Rechtsgebiete verfolgen somit unterschiedliche, aber oft ineinandergreifende Ziele. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen erfordern eine sorgfältige Abstimmung der Behörden, um Konflikte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann es auch vorkommen, dass Verstöße gegen den Datenschutz von Konkurrenten im Rahmen des Wettbewerbsrechts geltend gemacht werden.
Meta gegen Bundeskartellamt
Das Urteil des EuGH (C-252/21) vom 04.07.2023 hat laut der Pressemitteilung des EDSA deutlich gemacht, dass Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden in bestimmten Fällen zusammenarbeiten müssen. Dies sei erforderlich, um eine effektive und abgestimmte Durchsetzung des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts zu erzielen. Im damaligen Fall hatte das Bundeskartellamt gegen Meta einen Beschluss erlassen, da Meta durch die Verletzung von Datenschutzrecht seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.
Zentralen Inhalte des Positionspapiers
Unternehmen, die datenbasierte Geschäftsmodelle nutzen, können schnell im Spannungsfeld zwischen beiden Regulierungsbereichen stehen. Das Positionspapier des EDSA zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht beschäftigt sich deshalb mit dem Zusammenspiel dieser beiden Rechtsgebiete.
Zusammenarbeit als Notwendigkeit
Der EDSA betont, dass die Kooperation zwischen Datenschutz- und Wettbewerbsbehörden in bestimmten Fällen nicht optional, sondern zwingend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn datenschutzrechtliche Verstöße gleichzeitig Marktverzerrungen begünstigen oder wenn wettbewerbsrechtliche Maßnahmen den Schutz personenbezogener Daten betreffen. Durch eine verbesserte Abstimmung würde laut der Stellungnahme (abrufbar hier) der Schutz von Individualinteressen erhöht.
Handlungsempfehlungen für Behörden
Das Positionspapier schlägt verschiedene Maßnahmen vor. Regulierungsbehörden sollten zunächst Teams einrichten, die speziell für die Koordinierung mit anderen Behörden zuständig sind. Auch sei es erforderlich, bei Entscheidungen Grundlagen des jeweils anderen Rechtsgebiets mit einzubeziehen. Das bedeute, dass Datenschutzbehörden wirtschaftliche Zusammenhänge stärker berücksichtigen und Wettbewerbsbehörden datenschutzrechtliche Aspekte in ihre Bewertungen einbeziehen sollen.
Risiken einer inkohärenten Anwendung
Der EDSA weist daraufhin, dass die Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Mitgliedstaat ist. Das Positionspapier warnt vor den Gefahren einer nicht abgestimmten Anwendung von Datenschutz- und Wettbewerbsrecht. Dies könne sowohl individuelle Grundrechte als auch den fairen Wettbewerb gefährden.
Praktische Bedeutung für Unternehmen
In Anbetracht der aktuellen Entwicklung und der Forderungen des EDSA sollten sich Unternehmen auf eine verstärkte behördliche Zusammenarbeit einstellen. Dies bedeutet, dass Compliance-Strategien sowohl datenschutz- als auch wettbewerbsrechtliche Anforderungen umfassen müssen. Die internen Prozesse sollten so gestaltet sein, dass mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und adressiert werden können. Eine engere Kooperation der Behörden erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße umfassend geahndet werden. Besonders datengetriebene Geschäftsmodelle stehen unter verstärkter Beobachtung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sowohl die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten als auch ihre marktstrategische Nutzung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Fazit
Das Positionspapier des EDSA zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht könnte die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufsichtsorganisationen erhöhen. Unternehmen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Compliance-Strategien gegebenenfalls entsprechend anpassen. Eine enge behördliche Zusammenarbeit kann nicht nur zu einer stärkeren Durchsetzung des Datenschutzrechts führen, sondern auch die Marktmacht großer datenbasierter Unternehmen in geregelte Bahnen lenken.