BayLDA: Achtung auf Kundendaten beim Unternehmensverkauf!
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat nach eigenen Angaben Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem mittlerweile unanfechtbaren Bußgeld in jeweils fünfstelliger Höhe…




