
BGH: Name des DSB nicht zwingend zu veröffentlichen
Am 14.05.2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Name des Datenschutzbeauftragten (DSB) nicht zwingend gegenüber Dritten zu veröffentlichen ist. Das bedeutet, dass er namentlich weder in der Datenschutzerklärung noch bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen…






