
OLG München: E-Mail-Dienst ist kein Anbieter nach § 21 TDDDG
Unternehmen, die mit rufschädigenden Inhalten im Internet konfrontiert sind, wollen regelmäßig, die Urheber identifizieren und zur Verantwortung ziehen. Bewertungsplattformen speichern dabei oftmals nur wenige Nutzerdaten, sodass Geschädigte auf die bei der Registrierung verwendeten E-Mail-Adressen zurückgreifen…