Schlagwort Zwischenbilanz zur Informationspflicht bei „Datenpannen“ nach § 42a BDSG

BfDI: Zwischenbilanz zur Informationspflicht bei „Datenpannen“

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten von § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der nicht öffentlichen Stellen eine Informationspflicht bei besonderen „Datenpannen“ vorschreibt, zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine erste Bilanz…

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