LG Leipzig: Verurteilung des Kino.to-Programmierers
Das Landgericht Leipzig hat Medienangaben zufolge den hauptverantwortlichen Programmierer der Infrastruktur des Filmportals Kino.to zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt. Über das Filmportal, welches…