Versichertenstammdatenmanagement: Ärzten drohen Honorarkürzungen
Seit dem 1. Juli 2019 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Honorarkürzungen. Derzeit sind 100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und…