Google: Technische Umsetzung des „Rechts auf Vergessen“
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen unter gewissen Voraussetzungen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, reagiert. Nutzer, die Inhalte entfernen…