Mahnung darf nicht über den Arbeitgeber erfolgen
Versendet ein Arzt eine Rechnung über die Behandlung mit Botox-Spritzen über den Arbeitgeber der Behandelten, rechtfertigt dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ein Schmerzensgeld. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Beschl. v.…