Anspruch auf Auskunft und unentgeltiche Kopie der eigenen Prüfungsklausuren
Ein Examensabsolvent hat Anspruch auf zur Verfügung Stellung einer kostenfreien Kopie der eigenen Examensklausuren mitsamt Prüfergutachten.
Ein Examensabsolvent hat Anspruch auf zur Verfügung Stellung einer kostenfreien Kopie der eigenen Examensklausuren mitsamt Prüfergutachten.
In vor kurzem herausgegebenen Pressemitteilungen verschiedener Datenschutzbehörden (etwa Berlin, Brandenburg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg) kündigen diese an, im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Kontrolle Datenübermittlungen in Staaten außerhalb der europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums…