HambBfDI sieht keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung
In einem Prüfbericht beanstandet der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI) die Erstellung von biometrischen „Gesichtsabdrücken“ durch die Polizei Hamburg. Anlass für den Einsatz der Gesichtserkennung-Software waren die Proteste im Zusammenhang mit…