LAG Berlin-Brandenburg: Veröffentlichung von Patientenfotos bei Facebook
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin, die Fotos eines von ihr auf der Kinderintensivstation betreuten Kindes bei dem sozialen Netzwerk Facebook veröffentlich hatte, für unwirksam erachtet. Zwar könne die…