Kopien von Examensklausuren müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung entschieden, dass die Kopien von Examensklausuren den Kandidaten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit bestätigte es das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.…