LG Berlin: Bloße Adresse stellt keinen hinreichenden Personenbezug i.S.d DSGVO dar
Das Landgericht (LG) Berlin hat am 27.01.2022 (AZ 26 O 177/21) entschieden, dass die bloße Adresse ohne Bezugnahme auf eine Person keinen hinreichenden Personenbezug darstellt. Die Klägerin machte zuvor Trennungs- und Kindesunterhalt gegen ihren Mann…