Schadensersatz für vergessenes Online-Profil nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übersieht ein Arbeitgeber bei der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, dass das Profil eines ehemaligen Arbeitnehmers weiterhin im Internet abrufbar ist, so liegt darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die einen Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers rechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln…