Datenübermittlungen innerhalb eines Konzerns
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt kein Konzernprivileg. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von einem Konzernunternehmen an ein anderes bedarf einer Rechtsgrundlage wie jede andere Übermittlung an einen Dritten auch. Als Rechtsgrundlage kommen sämtliche Tatbestände des Art.…