Baden-Württemberg: Keine dienstliche Nutzung sozialer Netzwerke an Schulen
Im Rahmen einer Handreichung hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stellung zu dem Einsatz sozialer Netzwerke an Schulen bezogen. Danach soll die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten mittels sozialer Netzwerke generell verboten sein. Hierunter…