Kammergericht Berlin: Kein Einsichtnahmerecht der Eltern in das Facebook-Konto verstorbener Kinder
Das Kammergericht Berlin (Urt. v. 31. Mai 2017, AZ 21 U 9/16) hat heute über die Frage entschieden, ob die Eltern eines verstorbenen Mädchens Einsicht in dessen Facebook-Konto nehmen dürfen. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt…