Häufig gestellte Fragen-Kirchliches Datenschutzgesetz KDG (Teil 3): Was sind Diözesandatenschutzbeauftragte?
Nach § 42 Abs. 1 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) bestellt jeder Bischof für den Bereich seines Bistums einen Diözesandatenschutzbeauftragten. Er soll zuverlässig und sachkundig sein, die Befähigung zum Richteramt haben und der…




