BVerfG: Erweiterte Datennutzung („Data-Mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig
In seinem Urteil vom 11. Dezember 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sicherheitsbehörden das sogenannte „Data Mining“ zu Zwecken der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung nicht nutzen dürfen. Beim „Data-Mining“ geht es um eine erweiterte Datennutzung nach…