BDSG-Novelle: Uneingeschränkte Geltung ab dem 1. September 2012
Am 31. August 2012 endet die dreijährige Übergangsfrist für die Einrichtung von Kundendatenbanken nach den Vorgaben der novellierten Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) aus dem Jahre 2009. Zwar bestehen weiterhin Ausnahmen, beispielsweise das sogenannte „Listenprivileg“, personenbezogene Daten…




