Datenschutzrechtlicher Kündigungsschutz gilt auch für den Stellvertreter
Das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) hatte zu entscheiden, ob der datenschutzrechtliche Kündigungsschutz auch für den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten gilt. Geklagt hatte ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter gegen die gegen ihn ausgesprochene Kündigung. Erstinstanzlich hatte er bereits gegen seinen ehemaligen…