Themenreihe DSGVO: Datenschutz im Unternehmen (Teil 3)
Aufsichtsbehörde, Art. 51 ff. DSGVO Art. 51 DSGVO enthält die Vorgabe für die Mitgliedstaaten, unabhängige Aufsichtsbehörden einzurichten. Aufgabe dieser Behörden soll einerseits der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten sein, andererseits aber auch die Erleichterung des…




