Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Postfächer
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, dass dienstliche E-Mail-Postfach auch zu privater Kommunikation zu nutzen, ist er in diesem Fall nach Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden Telekommunikationsanbieter und unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Ein Zugriff auf die Postfächer und eine…