BayLDA: Anlasslose Datenschutzprüfungen in Anwaltskanzleien
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) führt derzeit nach Angaben der Rechtsanwaltskammer München „anlasslose Datenschutzprüfungen“ nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Anwaltskanzleien durch. Im Vorfeld würden zehn zufällig ausgewählte Prüfpunkte benannt, die Gegenstand der Prüfung…