Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx (EDSB) hat die Europäische Kommission im Rahmen eines Vortrags über die Auswirkungen verhaltensorientierter Werbung (sog. Online Behavioural Advertising) öffentlich aufgefordert, die Einhaltung des Artikels 5 (3) der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation bei der verhaltensorientierten Werbung im Internet systematisch sicherzustellen. Die Beobachtung und Verfolgung des Online-Konsumverhaltens sei eine sehr zudringliche Praxis, die strengen Anforderungen zu unterstellen sei, so der EDSB.
Während bis 2009 nach Artikel 5 (3) der Richtlinie lediglich gefordert wurde, dass der Nutzer das Recht zur Verweigerung des Online-Tracking habe (Opt-Out), sieht die Richtlinie in ihrer überarbeiteten Neufassung vor, dass der Nutzer nach Erhalt einer hinreichend transparenten Belehrung in die Speicherung von Informationen (z.B. Cookies für Zwecke des Online-Tracking) aktiv eingewilligt hat. Dieses Einwilligungserfordernis werde von den Vertretern der Online-Werbewirtschaft bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Kritisch sei ferner, dass bislang nur wenige Mitgliedsstaaten der Umsetzungsverpflichtung der neugefassten Richtlinie bis zum 25.05.2011 nachgekommen sind.