Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner jüngsten Plenarsitzung am 05.11.2025 eine Stellungnahme zum Brasilien-Angemessenheitsbeschluss beschlossen. Die EU-Kommission plant, personenbezogene Daten künftig ohne zusätzliche Transfermechanismen nach Brasilien übertragen zu lassen. Für Unternehmen mit wirtschaftlichen Verbindungen nach Lateinamerika wäre dies eine wesentliche Erleichterung im internationalen Datentransfer. Gleichzeitig macht der EDSA jedoch deutlich, dass eine solche Entscheidung nur tragfähig ist, wenn die tatsächlichen materiellen Schutzstandards im Drittland den europäischen Anforderungen in ihrer Gesamtschau entsprechen.

Hintergrund der Angemessenheitsprüfung

Angemessenheitsbeschlüsse nach Art. 45 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehören zu den wichtigsten Instrumenten für den internationalen Datentransfer. Sie stellen fest, dass ein Drittstaat ein Datenschutzniveau gewährleistet, das dem Unionsrecht im Wesentlichen gleichwertig ist. Liegt ein solcher Beschluss vor, können personenbezogene Daten meist ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules übermittelt werden. Dies senkt den administrativen Aufwand für Unternehmen und schafft Rechtssicherheit.

Zurzeit gibt es solche Vereinbarungen mit 16 Ländern, darunter beispielsweise Kanada und Neuseeland. Vor kurzem hat das Gericht der Europäischen Union den US-Angemessenheitsbeschluss bestätigt. Der sich gerade in einer Übergangsphase befindende Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich soll zudem verlängert werden.

Bedeutung von Brasilien für den internationalen Datenverkehr

Als größte Volkswirtschaft Südamerikas ist Brasilien ein zunehmend wichtiger werdender Partner für die EU in Fragen von Wirtschaft, Forschung und Technologie. Ein Angemessenheitsbeschluss könne nicht nur den internationalen Datenverkehr erleichtern, sondern zugleich die politische und wirtschaftliche Partnerschaft festigen. Das ist in den aktuellen politischen Zeiten wichtiger denn je.

Brasilien hat mit dem „Lei Geral de Proteção de Dados“ (LGPD) bereits 2020 ein umfassendes Datenschutzgesetz geschaffen, dessen Struktur und zentrale Rechtsbegriffe augenscheinlich an die DSGVO angelehnt sind. Auch der brasilianische Bundesgerichtshof hat die verfassungsrechtliche Bedeutung des Datenschutzes bestätigt. Dieser Annäherung trägt die Kommission nun Rechnung, indem sie einen Angemessenheitsbeschluss für Brasilien vorbereitet.

Bewertung durch den EDSA überwiegend Positiv

Der EDSA hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass der brasilianische Rechtsrahmen in wesentlichen Grundsätzen, etwa Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Rechte der betroffenen Personen, eng an die europäischen Vorgaben und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angelehnt ist. Dies gelte sowohl für die Struktur des materiellen Datenschutzrechts als auch für das institutionelle Gerüst.

Klarstellungen und Überwachung erforderlich

„Weitere Klarstellungen“ wünscht sich der EDSA laut seiner Pressemitteilung bezüglich einiger kritischer Punkt wie den Anforderungen an Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), Transparenzbeschränkungen, die sich aus dem Schutz von Geschäfts- und Industriegeheimnissen ergeben können, und den Regeln zu Weiterübermittlungen. In diesen Bereichen solle die EU-Kommission außerdem nach Verabschiedung kontinuierlich Kontrollen durchführen. Relevant sei außerdem, dass das brasilianische Datenschutzgesetz für staatliche Stellen im Bereich öffentlicher Sicherheit, Landesverteidigung und Strafverfolgung nur eingeschränkt gelte.

Nächste Schritte

Nachdem der EDSA nun eine Stellungnahme zum Angemessenheitsbeschluss für Brasilien vorgelegt hat, müssen noch die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten in einem Ausschussverfahren zustimmen. Danach hat auch das Europäische Parlament ein Recht auf Kontrolle. Erst nach Abschluss dieses mehrstufigen Verfahrens kann die Kommission die endgültige Entscheidung annehmen.

Fazit

Der Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für Brasilien stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung datenschutzkonformer internationaler Zusammenarbeit dar. Der EDSA würdigt die weitgehende Angleichung Brasiliens an die europäische Datenschutzordnung, weist jedoch auf offene Punkte hin, die einer fortlaufenden Überwachung bedürfen. Unternehmen erhalten voraussichtlich Rechtssicherheit und entlastete Prozesse, sollten aber die weitere regulatorische Entwicklung aufmerksam verfolgen.