KI-Kompetenz im Unternehmen: Schulungslücke bei 80 % der Mitarbeitenden

Der erfolgreiche Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hängt nicht allein von der Technologie ab, sondern maßgeblich von qualifizierten Mitarbeitenden und einer klar definierten KI-Strategie. Seit Februar ist die KI-Kompetenz verpflichtend (Art. 4 KI-Verordnung). Doch nur 20 Prozent der Mitarbeitenden ist in KI-Kompetenz geschult. Gleichzeitig steigt die Nutzung von KI in Unternehmen. Etwa jedes dritte Unternehmen nutzt KI. Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, ihre Belegschaft gezielt auf den Umgang mit KI-Systemen vorzubereiten und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Pflicht zur KI-Kompetenz

Die KI-Verordnung, dessen Vorgaben schrittweise in Kraft treten, stellt hohe Anforderungen an Betreiber und Anbieter. Eine zentrale Pflicht betrifft die personelle Ausstattung. Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen einschließlich eigener Mitarbeiter, Freelancer oder Dienstleister über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Die nach Artikel 4 geforderte KI-Kompetenz variiert je nach Kontext. Sie umfasst das Verständnis der korrekten Anwendung technischer Elemente, das Verständnis der Maßnahmen zur Nutzung von KI-Systemen und das der richtigen Interpretation der Ausgaben bzw. Outputs des Systems. Zudem umfasst es das nötige Wissen, um zu verstehen, wie sich mithilfe von KI getroffene Entscheidungen auswirken. Diese Vorgabe gilt bereits seit Februar 2025.

KI-Kompetenz: Lücken bei der Qualifizierung

Laut einer Bitkom-Umfrage wird der Kompetenzaufbau bislang vernachlässigt. Der großen Mehrheit von 70 Prozent der Berufstätigen werde derzeit keine KI-Fortbildung vom Arbeitgeber angeboten. Lediglich 20 Prozent wurden bereits im KI-Einsatz geschult. Auch eine Microsoft-Studie bestätigt diesen Befund. 73 Prozent der Befragten fühlen sich von ihren Arbeitgebern nicht ausreichend unterstützt.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst spricht auch das Risiko von sogenannter Schatten-KI-Nutzung an. Dies meint die Nutzung privater KI-Tools wie ChatGPT im beruflichen Kontext ohne Zustimmung oder Wissen des Unternehmens. Er betont: „Auch Unternehmen, die aktuell noch keine KI einsetzen, sollten überlegen, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Fortbildungen anzubieten, denn viele nutzen zum Beispiel private KI-Apps auch für berufliche Zwecke.“  

KI-Kompetenz als Teil der Compliance

„Wichtig ist, dass man die Tools richtig bedienen kann und auch über die Möglichkeiten und Grenzen der Technologie sowie über Datenschutz und Datensicherheit Bescheid weiß“, sagt Wintergerst. Bitkom empfiehlt daher KI-Schulungen bedarfsgerecht, zielgruppenspezifisch und kontinuierlich durchzuführen. Neben technischen Grundlagen zur Funktionsweise von KI im Allgemeinen und im konkreten Anwendungskontext sollten auch rechtliche und ethische Fragestellungen einbezogen werden. Vollständige Weiterbildungskonzepte sollten unter anderem einen Lernraum zum Ausprobieren, Peer-Learning und Community-Netzwerke für informelles Lernen beinhalten. Damit werden KI-Schulungen zu einem integralen Bestandteil der Unternehmens-Compliance.

In der Praxis kann ein ungeschulter KI-Einsatz zu falschen geschäftlichen Entscheidungen oder Haftungsschäden führen. Ebenso können personenbezogene oder vertrauliche Informationen in öffentliche Systeme gelangen und dadurch Datenschutzverstöße nach der DSGVO ausgelöst werden. Bias und diskriminierende Algorithmen bürgen das Risiko in Personalprozessen das AGG zu verletzen. Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht. Die nationalen Marktüberwachungsbehörde kann zudem Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen verhängen, um Verstöße gegen Artikel 4 KI-VO zu ahnden. Daher empfiehlt die Bundesnetzagentur, dass Organisationen ihre Maßnahmen zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gut dokumentieren. So können sie jederzeit nachweisen, dass sie die Anforderungen des Artikels 4 erfüllen. 

Fazit

Die Bitkom-Ergebnisse zeigen ein Spannungsfeld auf: KI gilt als wichtigste Zukunftstechnologie, wird aber durch regulatorische Unsicherheit und mangelndes internes Know-how gebremst. Für Unternehmen, die bereits KI nutzen oder dies planen ist neben einer KI-Strategie die Investition in kompetenzfördernde Maßnahmen unverzichtbar.

Mit unseren KI-Beratungsleitungen bieten wir Unternehmen eine umfassende Lösung für die rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen, die der Einsatz von KI mit sich bringt. Von der Einhaltung der europäischen KI-Verordnung über Datenschutz-Compliance bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter – unser „KI-Beauftragter“ ist Ihr vertrauensvoller Partner für alle Fragen rund um die rechtssichere Nutzung von KI.

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