Die Geltung der EU-KI-Verordnung (KI-VO) rückt näher, und mit ihr verbindliche Anforderungen für Unternehmen im Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen. Eine zentrale Pflicht für Anbieter solcher Systeme ist die Erstellung und Pflege einer technischen Dokumentation gemäß Artikel 11 der Verordnung. Angesichts der Komplexität dieser Pflicht kann die Nutzung strukturierter Vorlagen, wie der des TÜV Austria eine wertvolle Unterstützung bieten.
Sinn und Zweck der technischen Dokumentation
Artikel 11 KI-VO schreibt vor, dass eine technische Dokumentation für ein Hochrisiko-KI-System vor dessen Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme erstellt werden muss. Diese muss fortlaufend aktuell gehalten werden. Rechtlich verbindlich ist die Vorschrift erst ab dem 2. August 2026.
Der Zweck dieser Dokumentation ist zweifach: Erstens muss sie belegen, wie das System die Anforderungen des Abschnitts 2 von Kapitel III der Verordnung erfüllt. Zweitens soll sie nationalen Behörden und notifizierten Stellen klare, nachvollziehbare Informationen liefern, die zur Bewertung der Systemkonformität erforderlich sind.
Anforderungen aus Artikel 11 der KI-VO
Die technische Dokumentation muss mindestens die in Anhang IV aufgeführten Inhalte enthalten, darunter eine allgemeine Beschreibung des Systems, dessen Zweckbestimmung, technische Wechselwirkungen mit anderer Hard- und Software, sowie Leistungskennzahlen. Weitere Inhalte sind unter anderem das Risikomanagementsystem (nach Art. 9), systemische Änderungen über den Lebenszyklus hinweg und der Einsatz harmonisierter Normen oder alternativer Lösungen.
Für KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil in Produkten dienen und damit weiteren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften (Anhang I Abschnitt A) unterliegen, ist eine einzige, kombinierte technische Dokumentation zu erstellen, die sämtliche rechtlich erforderlichen Angaben integriert. Die Europäische Kommission wird ein vereinfachtes Formular für KMU und Start-ups zur Verfügung stellen, dessen Nutzung von notifizierten Stellen akzeptiert werden muss. Darüber hinaus kann die Kommission Anhang IV mittels delegierter Rechtsakte anpassen, um technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Die Rolle der Dokumentation im Konformitätsbewertungsverfahren
Die technische Dokumentation spielt eine zentrale Rolle im Konformitätsbewertungsverfahren. Einführer müssen vor dem Inverkehrbringen eines Hochrisiko-KI-Systems überprüfen, ob die Dokumentation gemäß Artikel 11 und Anhang IV erstellt wurde. Anbieter wiederum sind verpflichtet, die Dokumentation für nationale Behörden und das AI Office bereitzuhalten und auf Anfrage vorzulegen.
Unterstützung durch den TÜV/RTR Best Practice Leitfaden
Zur Unterstützung der Anbieter wurde der „TÜV AUSTRIA Best Practice Leitfaden: Technische Dokumentation“ veröffentlicht. Er bietet eine strukturierte Vorlage zur Erstellung der geforderten technischen Dokumentation gemäß Art. 11 der KI-Verordnung, der ISO/IEC 42001:2023 und dem TÜV AUSTRIA TRUSTED AI Standard. Die Vorlage dient als Orientierung, um die komplexen Anforderungen der KI-Verordnung systematisch zu erfüllen – ohne dabei verbindliche Normen vorwegzunehmen, die künftig vom AI Office oder durch harmonisierte Standards festgelegt werden könnten.
Sie orientiert sich an den regulatorischen Anforderungen und gliedert die technische Dokumentation in Teilen wie Verwendungszweck, Grundrechte-Folgenabschätzung, oder Risikomaßnahmen. Die Vorlage betont die Notwendigkeit aktueller, präziser Inhalte sowie deren Genehmigung durch die zuständige Unternehmensleitung. Für GPAI-Modelle (generelle KI-Modelle) enthält die Vorlage zusätzliche Abschnitte gemäß Artikel 53 und den zugehörigen Anhängen der KI-VO.
Fazit
Die KI-Verordnung markiert einen wichtigen Schritt zur Regulierung und Überwachung des Einsatzes künstlicher Intelligenz. Die Anforderungen des Artikels 11 an die technische Dokumentation von Hochrisiko-KI-Systemen sind umfangreich und elementar für die Einhaltung der KI-Verordnung. Sie ermöglichen es Behörden, die Konformität der Systeme transparent nachzuvollziehen. Strukturierte Vorlagen wie der TÜV-Leitfaden helfen Unternehmen, ihre Pflichten gesetzeskonform, systematisch und effizient umzusetzen – ein wesentlicher Schritt hin zu vertrauenswürdigen KI-Anwendungen in der Europäischen Union. Um die verschiedenen Vorgaben normgerecht und unter Einhaltung der unterschiedlichen Fristen umzusetzen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.