LinkedIn plant KI-Training mit Profildaten ab 3. November 2025

Das Karrierenetzwerk LinkedIn, eine Tochtergesellschaft von Microsoft, kündigt weitreichende Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie an, die am 3. November 2025 in Kraft treten werden. Im Zentrum dieser Änderungen steht die geplante Nutzung von Mitgliederdaten zum Training inhaltsgenerierender KI-Modelle.

Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage

Die Entwicklung und Bereitstellung von KI-Funktionen erfordert massive Datensätze. Um diese Trainings durchzuführen, stützt sich LinkedIn in den von der DSGVO betroffenen Regionen auf das berechtigte Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. LinkedIn führt an, dass das KI-Training dazu dient, die Nutzererfahrung zu optimieren, Mitglieder besser mit Jobangeboten zu verbinden sowie Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Mitglieder einfacher zu finden und mit ihnen in Kontakt zu treten.

Die Wahl des berechtigten Interesses anstelle einer aktiven Einwilligung (Opt-in) ist datenschutzrechtlich hoch umstritten. Sie erfordert eine strenge Interessenabwägung nach den sogenannten Drei-Stufen-Test des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). Bei diesem muss geklärt werden, ob das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegt.

Linkedin zieht Meta und eBay nach

LinkedIns Vorgehen reiht sich in die Strategie anderer Big-Tech-Unternehmen ein. Meta Platforms sah sich massiver Kritik von Datenschutzorganisationen und Aufsichtsbehörden ausgesetzt, da es ebenfalls das berechtigte Interesse als Basis für sein weitreichendes KI-Training nutzte. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erachtete Metas KI-Training als rechtlich fragwürdig. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln erlaubte dagegen Meta im Eilverfahren vorläufig, öffentlich zugängliche Daten für das KI-Training zu nutzen, solange Nutzer nicht widersprechen. Die irische Datenschutzbehörde (DPC), die für LinkedIns europäische Niederlassung zuständig ist, hatte zuvor bereits Metas Pläne für KI-Technologien genehmigt. Auch der Online-Marktplatz eBay trainiert seine KI-Modelle auf Grundlage des berechtigten Interesses mit Nutzerdaten und betont dabei den Einsatz von Datenschutztechniken wie Datenmaskierung und Filterung.

Konkrete Änderungen bei LinkedIn

Ab dem 3. November 2025 wird LinkedIn Profildaten (wie Name, Foto, Berufserfahrung, Ausbildung, Standort und Kenntnisse) sowie Mitgliederinhalte (Beiträge, Artikel, Umfrageantworten und Kommentare in allen Formaten) für das Training seiner generativen KI-Modelle verwenden. Ausgenommen sind explizit private Nachrichten.

Die Erlaubnis zur Nutzung der Daten für das KI-Training ist bei LinkedIn standardmäßig auf „Ein“ gestellt. Mitglieder, die diese Verarbeitung verhindern möchten, müssen proaktiv widersprechen (Opt-out). Dies kann jederzeit in den Einstellungen unter dem Reiter „Datenschutz“ und der Einstellung „Daten zur Verbesserung generativer KI“ erfolgen. Diese Einstellung kontrolliert auch, ob LinkedIn diese Daten an das verbundene Unternehmen Microsoft für deren Modelltraining weitergeben kann. Es ist zu beachten, dass ein Widerspruch nur für zukünftige Trainings wirksam ist und nicht rückwirkend bereits erfolgte Datenverwendungen im KI-Modell löscht. Die Deaktivierung der Datenverwendung beeinflusst dabei nicht den Zugriff auf die Gen-KI-Funktionen von LinkedIn.

Fazit

Die Ankündigung von LinkedIn verdeutlicht den Trend großer Plattformen, umfangreiche Nutzerdaten zur Entwicklung generativer KI-Modelle auf Grundlage des „berechtigten Interesses“ zu verwenden – eine Rechtsbasis, die von Aufsichtsbehörden kritisch gesehen wird. Auch wenn Gerichte wie das OLG Köln diese Praxis vorläufig gestützt haben, bleibt sie datenschutzrechtlich umstritten. Unternehmen, die selbst KI-Systeme entwickeln, sollten daher den Drei-Stufen-Test des EDPB sorgfältig dokumentieren und nach Möglichkeit auf eine Einwilligung setzen. Compliance- und Datenschutzbeauftragte können Mitarbeitende aktiv über die Opt-out-Option informieren und auf mögliche Risiken durch unbedachte Profilinhalte hinweisen.

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