KI-Training: Anthropic zahlt 1,5 Mrd. US-Dollar für Urheberrechtsverletzungen

Die rasante Entwicklung von KI-Modellen erfordert riesige Datenmengen, was unweigerlich Fragen des Urheberrechts und der notwendigen Lizenzen aufwirft. Der jüngste Vergleich der KI-Firma Anthropic mit Autoren und Verlagen in den USA stellt in dieser Debatte einen historischen Wendepunkt dar. Es könnte die Regeln für das KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten nachhaltig verändern.

Der Fall Anthropic

Dem KI-Unternehmen Anthropic, dem Entwickler des Sprachmodells Claude, wurde vorgeworfen, rund 500.000 urheberrechtlich geschützte Werke, möglicherweise sogar bis zu sieben Millionen Bücher, ohne entsprechende Lizenz für das Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Das Unternehmen soll zwischen 2021 und 2022 massenhaft Bücher aus Piratenquellen wie Library Genesis (LibGen) und Pirate Library Mirror (PiLiMi) heruntergeladen und dauerhaft in einer internen Bibliothek gespeichert haben. Ein Bundesgericht in Kalifornien betonte, dass der sogenannte „Fair Use“-Grundsatz nicht für rechtswidrig beschaffte Raubkopien gelte, selbst wenn die spätere Nutzung transformativ sei. Das Gericht hatte die Sammelklage gegen Anthropic zugelassen, wobei es die Klage bezüglich des Books3-Datensatzes aufgrund mangelnder Metadaten ablehnte.

Milliarden-Abfindung und weitere Konsequenzen

Anthropic hat sich nun in einem historischen Vergleich mit den betroffenen US-Autoren und Verlagen auf eine Entschädigungszahlung von mindestens 1,5 Milliarden US-Dollar geeinigt. Dieser Betrag soll in vier Raten über zwei Jahre in einen nicht rückzahlbaren Fonds eingezahlt werden. Bei rund 500.000 betroffenen Werken beläuft sich dies auf durchschnittlich etwa 3.000 US-Dollar pro Werk. Sollte sich die finale Anzahl der Werke erhöhen, zahlt Anthropic für jedes weitere Werk zusätzliche 3.000 US-Dollar.

Die Einigung deckt ausschließlich vergangene Verstöße bis zum 25. August 2025 ab und entbindet Anthropic nicht von künftigen Ansprüchen im Zusammenhang mit KI-Outputs oder Werken, die nicht auf der finalen „Works List“ stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich Anthropic, alle aus LibGen und PiLiMi stammenden Dateien sowie davon abgeleitete Kopien zu löschen. Die Authors Guild und die Association of American Publishers haben den Vergleich als wichtigen Sieg und klares Signal an die KI-Industrie begrüßt. Es handelt sich um die größte öffentlich bekannte Urheberrechtsentschädigung in der Geschichte.

Ähnliche Fälle in Europa

Auch in Europa rücken Fragen zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von KI-Training und KI-Outputs zunehmend in den Fokus. So hat die GEMA im Februar 2025 Klage gegen den US-Anbieter Suno AI eingereicht,. Dieser KI-Musikgenerator soll urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz genutzt haben . Die Auseinandersetzung zeigt, dass nicht nur Literatur, sondern auch Musikwerke im Zentrum der Debatte stehen. Diese Verfahren verdeutlichen, dass Rechteinhaber in verschiedenen Branchen ihre Interessen verstärkt auch gegenüber internationalen Anbietern durchsetzen wollen – und dass die Klärung der Rechtslage längst nicht abgeschlossen ist.

Fazit

Der Vergleich zwischen Anthropic und den US-Verlagen verdeutlicht die wachsende Bedeutung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für das Training von KI-Systemen. Unternehmen müssen Herkunft und Lizenzierung ihrer Daten sorgfältig dokumentieren. Zugleich zeigt sich: Rechteinhaber setzen zunehmend auf gerichtliche Verfahren, um ihre Position zu stärken. Ob Literatur, Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Werke – die Frage nach der rechtmäßigen Nutzung im KI-Training wird die Gerichte noch lange beschäftigen.

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