Datenschutzrisiken beim Carsharing

Die Idee des Carsharings verspricht Flexibilität, Umweltfreundlichkeit, Kostenersparnis und die Möglichkeit, jederzeit mobil zu sein, ohne ein eigenes Auto besitzen zu müssen. Für viele Nutzer steht jedoch zunehmend die Frage im Raum, wie frei man beim Fahren tatsächlich bleibt, wenn moderne Carsharing-Fahrzeuge umfassend überwacht werden. Solche Techniken, die ursprünglich der Sicherheit und Effizienz dienen sollten, erweisen sich laut eines Berichts vom 01.08.2025 in der Praxis immer häufiger als Instrument der Kontrolle, das Nutzer unter Druck setzt und Datenschutzrisiken beim Carsharing aufwirft.

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Überwachung durch Carsharing

Carsharing bietet flexible Mobilität ohne eigene Fahrzeugkosten. Nutzer zahlen nur für die tatsächliche Nutzung, sparen Anschaffungs-, Versicherungs- und Wartungskosten und reduzieren gleichzeitig den Platzbedarf für parkende Autos. Es fördert nachhaltige Mobilität, da weniger Fahrzeuge insgesamt benötigt werden und ermöglicht je nach Bedarf die Wahl zwischen unterschiedlichen Fahrzeugtypen.

Carsharing-Anbieter wie Miles Mobility setzen immer häufiger auf Sensorik und Telematik, um das Verhalten ihrer Kunden zu protokollieren. Eingebaut in Fahrzeugen, sollen diese Systeme eigentlich Assistenzfunktionen unterstützen. Tatsächlich erfassen sie laut eines Berichts des Spiegels jedoch auch detaillierte Fahrdaten. Starkes Beschleunigen, Driften oder sogar Rauchen im Fahrzeug könne ebenfalls registriert werden.

Strafgebühren bei Fehlverhalten

Auf Grundlage dieser Informationen würden den Nutzern teils erhebliche Strafgebühren drohen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Miles würden das Ausmaß solcher Maßnahmen detailliert auflisten. Gebühren von 250 Euro für aggressives Fahrverhalten oder 100 Euro für Rauchen im Fahrzeug seien hierin festgelegt.

Ein Marketingexperten aus Hamburg habe beispielsweise nach einer 16-minütigen Fahrt über Miles eine Verwarnung wegen angeblich „auffälligen Fahrverhaltens“ und die Ankündigung einer 250-Euro-Strafe bei Wiederholung empfangen. Beweise habe das Unternehmen nicht geliefert. Der Betroffene hinterfrage die Genauigkeit der Messtechnik und empfinde die Vorgehensweise des Anbieters als bevormundend.

Kritik von Verbraucher- und Datenschützern

Aus verbraucherrechtlicher Sicht handle es sich nach dem Spiegel laut Oliver Buttler, der Abteilungsleiter für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist, um unverhältnismäßige und rechtlich bedenklich Praktiken. Die möglichen Strafgebühren würden nicht hinreichend den Verbrauchern bewusst gemacht und ihre Höhe sei oft überzogen. Deshalb empfehle er betroffenen Kunden, sich gegen entsprechende Forderungen zu wehren.

Datenschützer kritisieren insbesondere, dass regelmäßig exakte Bewegungsprofile erstellt werden. Datenschutzrechtliche Vorgaben würden hierbei meist nicht hinreichend beachtet. Die zeitgetreue Nachverfolgung von Fahrzeugen könne nicht nur personenbezogene Informationen über das Fahrverhalten, sondern auch über Aufenthaltsorte von Privatpersonen offenbaren.

Stellungnahme von Miles

Die offizielle Verteidigung des Anbieters berufe sich darauf, dass die Daten genutzt würden, um nicht ordnungsgemäßes Fahrverhalten zu erkennen, Kunden zu ermahnen und bei erheblichen Verstößen Kosten für mögliche Schäden oder Ausfälle der Fahrzeuge abzudecken. Etwaige Strafen würden als Druckmittel dienen.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen kann Carsharing eine kosteneffiziente und flexible Alternative zum eigenen Fuhrpark sein, insbesondere wenn Mitarbeiter für dienstliche Fahrten verschiedene Fahrzeugtypen je nach Bedarf nutzen können sollen. Gestatten Arbeitgeber den Einsatz solcher Dienste, tragen sie jedoch Mitverantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit den dabei erhobenen Informationen.

Konkret geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass ein sorgsamer Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist. Außerdem sollte auch aus Eigeninteressen, etwa zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, kontrolliert werden, ob es im Carsharing-Unternehmen einen vertraulichen Umgang mit den erhobenen Daten gibt. Eine unzureichende Kontrolle der Datenschutzpraxis des Carsharing-Anbieters oder eine unsensible Verarbeitung dieser Daten im eigenem Unternehmen kann nicht nur das Vertrauen der Belegschaft untergraben, sondern auch rechtliche und finanzielle Risiken nach sich ziehen.

Fazit

Carsharing bietet unbestritten Vorteile, doch die umfangreiche Erfassung und Auswertung von Fahrdaten wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Die Praxis, Nutzer für vermeintlich auffälliges Verhalten mit Strafgebühren zu belegen, ist datenschutz- und verbraucherrechtlich umstritten. Insbesondere die Datenschutzrisiken, die beim Carsharing entstehen können, sollten nicht unterschätzt werden. Unternehmen, die Carsharing nutzen oder betreiben, sollten daher nicht nur technische Effizienz, sondern auch Transparenz und Datenschutz ernst nehmen.