Auskunftsbeschwerde gegen TikTok, AliExpress und WeChat

Die Geltendmachung von Betroffenenrechten gehört zu den zentralen Schutzinstrumenten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen sind nicht nur verpflichtet, personenbezogene Daten rechtmäßig zu verarbeiten, sondern müssen auf Nachfrage auch umfassend Auskunft über Umfang, Zwecke und Empfänger dieser Daten geben. Dass dies gerade bei großen Digitalplattformen aus Drittstaaten weiterhin keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt eine aktuelle Auskunftsbeschwerde der Datenschutzorganisation noyb gegen TikTok, AliExpress und WeChat vom 17.07.2025. Konkret wirft die Bürgerrechtsorganisation den Konzernen vor, auf Anfrage keine Auskunft erteilt zu haben.

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Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht

Der Auskunftsanspruch ist regelmäßig Gegenstand datenschutzrechtlicher Streitfragen. Das Betroffenenrecht ergibt sich aus Art. 15 DSGVO und ist ein zentraler Eckpfeiler des Datenschutzes. Es ermöglicht Individuen, Einblick in die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten und gegebenenfalls Korrekturen oder Löschungen zu fordern. Die Relevanz liegt insbesondere darin, dass so festgestellt werden kann, ob die Datenschutzvorgaben ordnungsgemäß umgesetzt werden. Umfasst ist insofern auch ein Anspruch auf eine Kopie.

Bei Missachtung verhängen europäische Datenschutzbehörden regelmäßig empfindliche Bußgelder. Daneben können Betroffene bei verzögerter, ausbleibender oder mangelhafter Auskunft gerichtlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Laut noyb hätten die meisten US-Tech-Firmen bereits etablierte und vereinfachte Prozesse, um die Verwirklichung des Auskunftsersuchens sicherzustellen.

Kein Zugang zu den eigenen Daten

Gegenstand der Auskunftsbeschwerde gegen TikTok, AliExpress und WeChat sind Informationsersuchen europäischer Nutzer, die von den drei Tech-Unternehmen gar nicht oder nur unzureichend beantwortet worden seien. Die drei Unternehmen haben diese Pflicht aus Sicht der Beschwerdeführer auf unterschiedliche Weise verletzt. Während WeChat die Anfrage vollständig ignoriert habe, habe AliExpress lediglich eine technisch defekte Datei zur Verfügung gestellt, die man nur einmal habe öffnen können. TikTok habe nur einen Teil der Daten geliefert. Diese seien zudem unstrukturiert und in einem Format dargestellt gewesen, das für die Betroffenen nicht nachvollziehbar sei. Auf Folgefragen gegenüber TikTok und AliExpress sei nur ein Verweis auf die Datenschutzrichtlinie erfolgt. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei noyb kritisiert dieses Verhalten und meint, dass Unternehmen „nur weil sie viele Anfragen bekommen, […] Informationen [nicht] verweigern dürfen.“

Kontext: Datenübermittlungen nach China

Die nun beanstandeten Auskunftsverstöße stehen nicht isoliert, sondern in einem größeren Kontext. Die Anfragen wurden laut der Pressemitteilung von noyb im Rahmen von Vorermittlungen zu möglichen Datenschutzverstößen durch Übermittlungen personenbezogener Daten nach China gestellt. Hintergrund ist die im Januar 2025 eingereichte Beschwerdewelle gegen eine Reihe chinesischer Plattformen. Die datenschutzrechtliche Problematik liege darin, dass das chinesische Recht staatlichen Stellen weitreichenden Zugriff auf personenbezogene Daten, ohne rechtsstaatliche Kontrollmechanismen, wie sie in der EU vorausgesetzt werden, gewähre. Ebenfalls von der Beschwerde Anfang des Jahres betroffen waren auch Temu, SHEIN und Xiamo. Diese hätten allerdings mittlerweile zusätzliche Informationen geliefert.

Datenschutzbeschwerde von noyb

Noyb hat mittlerweile drei Beschwerden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht. Konkret wirft die NGO einen Verstoß gegen Art. 12 und Art. 15 DSGVO vor und fordert die Unternehmen auf, die entsprechenden Auskünfte vollständig und in verständlicher Form nachzuholen. Daneben schlägt noyb den Datenschutzbehörden auch das Verhängen einer administrativen Geldbuße vor, um die Wirksamkeit des europäischen Datenschutzrechts sicherzustellen. Mit bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes könne das für AliExpress ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten.

Fazit

Die aktuellen Beschwerden gegen TikTok, AliExpress und WeChat unterstreichen erneut, wie essenziell der Zugang zu den eigenen Daten im Datenschutzrecht ist und wie hartnäckig sich einige Plattformen dieser Verpflichtung entziehen wollen. Für europäische Unternehmen ist der Fall auch aus einem anderen Grund relevant. Wer sich bei der Datenverarbeitung auf Drittanbieter mit Sitz im Ausland stützt, muss sicherstellen, dass diese ihre Pflichten zuverlässig erfüllen. Die jüngsten Beschwerden zeigen, dass es bei einzelnen Akteuren in dieser Hinsicht erhebliche Defizite gibt.