Der digitale Raum ist längst Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Dabei sind junge Nutzer besonders anfällig für Datenschutzrisiken, sei es durch übermäßiges Tracking, manipulative Gestaltungselemente oder unzureichende Transparenz. Die G7-Datenschutzbehörden haben daher nach ihrem jüngsten Treffen in Ottawa, Canada am 19.06.2025 eine gemeinsame Stellungnahme über Kinder- und Datenschutz und verantwortungsvolle Innovation veröffentlicht.
Kinderschutz als Designprinzip
Im Zentrum der Erklärung steht die Forderung nach einem altersgerechten Schutz der Privatsphäre. Dies beginne bei der Gestaltung digitaler Produkte und ende nicht bei technischen Voreinstellungen. Betreiber digitaler Dienste sollen künftig standardmäßig ganz nach dem Sinne „Privacy by Design“ datenschutzsichernde Mechanismen vorsehen. Beispielsweise würden hierzu Vorkehrungen zählen, die das Tracken von Kindern und Jugendlichen zu Werbezwecken deaktivieren oder stark einschränken. Die Erklärung spiegelt damit Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der EU wider, der die Nutzung personenbezogener Daten Minderjähriger für personalisierte Werbung untersagt. Auch möchten sie genau wie die Verbraucherschutzkonferenz kürzlich entschieden hat, gegen Dark Patterns vorgehen.
Zugleich betonen die Datenschutzbehörden, dass Transparenz und Verständlichkeit für junge Nutzer ein wesentlicher Bestandteil datenschutzgerechter Gestaltung ist. Informationen über Datenverarbeitung und ihre Risiken sollen altersgerecht und nachvollziehbar sein, sodass sie sowohl die Minderjährigen als auch Erziehungsberechtigte verstehen können. Dies betrifft etwa Datenschutzerklärungen oder Einwilligungsprozesse.
Einwilligung und Altersverifikation
Die G7-Behörden fordern in ihrer Erklärung außerdem, die datenschutzrechtliche Bewertung von Systemen stärker auf die Lebenswirklichkeit junger Menschen auszurichten. Datenschutzfolgenabschätzungen sollten demnach künftig systematisch auch kindliche „Perspektiven und Erfahrungen“ einbeziehen. In bestimmten Fällen empfehle es sich zudem, die Einwilligung der Eltern zu fordern.
Gleichzeitig gehen die Behörden auf die aktuell von vielen Staaten diskutierten Einführungen von Alterskontrollen im Netz ein. Doch solche Systeme könnten datenschutzrechtliche Risiken haben, weshalb stets die Gewährleistung des Datenschutzes bei solchen Verifikationen zu sichern sei.
Verantwortung in der Produktentwicklung
Neben regulatorischen Vorgaben betonen die Behörden auch die Verantwortung der Entwickler und Anbieter digitaler Dienste. Der stellvertretende Bundesdatenschutzbeauftragte Andreas Hartl erklärt, dass Datenschutz und Kinderschutz nicht als Gegensätze verstanden werden dürfen. Vielmehr müsse der Schutz der Privatsphäre junger Menschen als integraler Bestandteil jeder technischen Entwicklung begriffen werden.
Insofern liefert die gemeinsame Stellungnahme der G7-Datenschutzbehörden verschiedene Kernelemente die für eine erfolgreiche Umsetzung des Grundsatzes „Privacy by Design“ helfen sollen. Neben der Feststellung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt erforderlich ist, gehört hierzu auch eine sorgfältige und regelmäßig wiederholte Risikoabschätzung. Weiterhin empfehle sich die Integrierung privatsphäre-erhöhender Technologien sowie kontinuierliche Datenschutzstandardkontrollen.
Fazit
Die Erklärung der G7-Datenschutzbehörden markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer kindgerechten digitalen Welt, in der Datenschutz nicht nur versprochen, sondern auch praktisch umgesetzt wird. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie den Schutz junger Nutzer künftig systematisch in Entwicklungsprozesse integriert sollten und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sollte. Wer in diesem sensiblen Bereich verantwortungsvoll agieren und Vertrauen schaffen möchte, sollte sich frühzeitig mit Fragen wie kindgerechter Gestaltung, risikoarmer Altersverifikation und der Vermeidung manipulativer Designelemente auseinandersetzen. Gerne unterstützen wir Sie als Externe Datenschutzbeauftragte dabei, entsprechende Lösungen datenschutzkonform und praxistauglich umzusetzen.