Die Digitalisierung schreitet auch in der Energie- und Wasserversorgung voran. Doch damit stellt auch der Datenschutz insbesondere beim Einsatz smarter Messgeräte eine immer größere Herausforderung dar. Mit der Genehmigung eines Code of Conduct (CoC) für die Wasser- und Wärmezählerindustrie durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) am 25.06.2025 liegt nun ein verbindlicher Rahmen für den datenschutzkonformen und rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Messdaten vor.
Selbstregulierung des VDDW
Der Verband der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie (VDDW) hat „in enger Abstimmung“ mit der LDI NRW einen branchenspezifischen CoC erarbeitet, der den datenschutzkonformen Einsatz fernauslesbarer Geräte zur Erfassung von Kalt- und Warmwasser sowie thermischer Energie regelt. Der CoC enthält detaillierte Vorgaben und Verhaltensregeln zur Datenverarbeitung, etwa zu Rechtsgrundlagen, Zwecken, Speicherfristen und technischen Sicherheitsmaßnahmen. Konkret geht es um die Verwendung personenbezogener Daten bei der Entwicklung und dem von entsprechenden Einsatz von Messgeräten.
Die LDI NRW teilt in ihrer Pressemitteilung mit, den CoC genehmigt zu haben. Dabei betont die Datenschutzaufsicht ausdrücklich den kooperativen Charakter des Verfahrens. Die Genehmigungsabsicht habe man auch der Datenschutzkonferenz (DSK) vorgestellt, um eine möglichst bundesweit abgestimmte Linie zu erreichen.
Für wen gilt die CoC?
Der CoC gilt für alle VDDW-Mitgliedsunternehmen, die Gerätehersteller sind und oder im Rahmen der Auftragsverarbeitung für Versorger tätig sind. Wer nur Gerätehersteller ist, könne die technischen Vorgaben bereits im Herstellungsprozess entsprechender Geräte beachten.
Einheitliche Regeln für die Grundversorgung
Während für Strom, Gas und Warmwasser bereits gesetzlich definierte Regelungen zum Einsatz intelligenter Messtechnik aufgrund der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) existieren, fehlt es für den Kaltwasserbereich an vergleichbaren Vorgaben. Allein ausschlaggebend ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), die keine detaillierten Vorgaben macht. Der CoC soll hier durch die Schaffung von einheitlichen Standards aushelfen und im Bereich des Datenschutzes Rechtssicherheit schaffen. Eine Anwendung auf Elektrizitätszähler findet jedoch nicht statt.
Die Verhaltensregeln legen unter anderem fest, wie häufig und zu welchem Zweck Daten ausgelesen werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden dürfen, wer darauf Zugriff hat und wie die Integrität und Vertraulichkeit der Daten durch technische Maßnahmen wie Verschlüsselung gewährleistet werden. Damit schafft der CoC ein strukturiertes System zur datenschutzkonformen Nutzung smarter Messtechnik in der Wasserwirtschaft.
Verbraucherschutz durch Transparenz und Sicherheit
Neben der rechtlichen Absicherung der datenverarbeitenden Unternehmen verfolgt der CoC auch das Ziel, das Vertrauen der Nutzer in moderne Messtechnik zu fördern. Die LDI NRW betont in ihrer Mitteilung, dass der Staat keine „Überwachung“ des individuellen Energieverbrauchs beabsichtigt. Vielmehr gehe es darum, Versorgungsnetze effizienter und sicherer zu gestalten und Bürgern beim eigenen Verbrauch zu helfen, Einsparpotenziale zu erkennen. Konkret habe man besonders auf „transparente Verarbeitungsschritte“ geachtet, so Bettina Gayk, die LDI NRW.
Darüber hinaus soll es auch eine Überwachungsstelle geben, die sich noch im Akkreditierungsprozess befinde. Diese soll die Einhaltung der Vorgaben überwachen. Mit Abschluss der Einrichtung soll es hier auch Hinweise zum Beschwerde-Management geben.
Flexibilität für künftige gesetzliche Entwicklungen
Der CoC soll laut der LDI NRW auch eine flexible Anpassung an künftige gesetzliche Regelungen vorsehen. Sollte es tatsächlich zu der schon lange von Datenschutzbehörden gewünschten bundeseinheitlichen Regelung zum Kaltwasserbereich kommen, könne die LDI NRW die Genehmigung widerrufen und Anpassungen des CoC (abrufbar hier) verlangen. Damit wird der Rechtsrahmen nicht starr fixiert, sondern als lernendes System gestaltet, das auf neue Entwicklungen reagieren kann.
Fazit
Der Datenschutz beim Einsatz smarter Messgeräte stellt für Verantwortliche regelmäßig eine Herausforderung dar. Mit der Genehmigung des CoC durch die LDI NRW entsteht jedoch im Bereich der Kaltwasserversorgung ein klarer und praxisnaher Rahmen für den datenschutzkonformen Einsatz intelligenter Zähler. Der CoC bringt Struktur in einen bislang teils ungeregelten Bereich und bietet Rechtssicherheit für Hersteller und Versorgungsunternehmen. Unternehmen, die smarte Messtechnik einsetzen oder entwickeln, sollten den CoC als Maßstab für ihre Datenschutzpraxis verstehen und sich frühzeitig mit den konkreten Anforderungen vertraut machen. Als Externe Datenschutzbeauftragte helfen wir Ihnen hierbei gerne weiter.