Medienberichten zufolge prüft der Europäische Gerichtshof diese Woche die Speicherung biometrischer Daten, den elektronischen Fingerabdruck, in Reisepässen. Die Speicherung des Fingerabdrucks in den Ausweisdokumenten wird von einer EU-Verordnung der Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Der Kläger aus Bochum hatte sich geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen und anschließend vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat seinen Fall dem EuGH vorgelegt. Das luxemburgische Gericht verhandelt darüber, ob die Speicherpflicht mit europäischem Recht vereinbar ist, ob insbesondere ein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten vorliegt. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.