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ArbG Augsburg: Beweisverwertungsverbot aufgrund unverhältnismäßiger Überwachung eines Betriebsrats-Computers

Medienberichten zufolge hat das Arbeitsgericht (ArbG) Augsburg mit Urteil vom 04.10.2012 entschieden, dass die Überwachung des Computers eines Betriebsratsvorsitzenden und dessen anschließende (Verdachts-)Kündigung unzulässig waren. Der Computer wurde aufgrund des Verdachtes einer Manipulation des Arbeitszeitkontos heimlich…

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